Januar 2013: Schnee am Autodach ist ein häufiger Grund für Unfälle, die meistens juristische Folgen nach sich ziehen.

Die starken Schneefälle der letzten Tage haben nicht nur Gehwege, sondern auch parkende Autos unter einer tiefen Schicht vergraben. Für alle AutofahrerInnen, die sich trotz der quasi-sibirischen Verhältnisse auf die Straße wagen, bedeutet das vor allem Abkehr- und Eiskratzarbeit. Dabei ist Sorgfalt gefragt: Wer nämlich nur die Fenster von Schnee befreit und sich dann mit seinem „Iglu auf Rädern“ in den Straßenverkehr begibt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Schnee am Dach ist ein häufiger Grund für Unfälle, die meistens juristische Folgen nach sich ziehen. Nicht umsonst hat die Polizei in den vergangenen Tagen im ganzen Land „Iglufahrer“ aus dem Verkehr gewunken – bei Schneehauben auf dem Autodach können Verkehrsstrafen von bis zu 726 Euro verhängt werden. Bei einem Crash, der durch die herabstürzenden Schneemassen eines nicht geräumten Fahrzeugs verursacht wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar im Normalfall für die Schäden auf, allerdings muss der/die Lenker/in mit einer Teilschuld rechnen. Das hat zur Folge, dass die Versicherung nach erbrachter Leistung eine Abstufung in Richtung Malus vornimmt (Verlust von 3 Stufen und höhere Kosten!). Bei Personenschäden drohen außerdem strafrechtliche Folgen. Unser TIPP: Das Auto vor dem Start immer rundum vom Schnee befreien und im Straßenverkehr einen großen Sicherheitsabstand zu schneebedeckten Fahrzeugen halten. So vermeidet man Versicherungsprobleme, Windschutzschäden und erspart sich Ausweichmanöver, durch die der Wagen ins Schlittern kommen kann. Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt!