Vinkulierung des Vertrages

Bestimmte Verträge müssen zugunsten einer Bank, aufgrund eines Kredites oder Leasingvertrages von Ihnen vinkuliert werden. Das bedeutet, im Leistungsfall ist die jeweilige Bank Empfänger der Versicherungsleistung. Bei der Stornierung des Vertrages ist das Einverständnis der Bank einzuholen. Generell gibt es bei Abschluss eines neuen, gleichwertigen Vertrages kein Problem bei der Zustimmung der Bank. Diese Zustimmung ist spätestens 1 Monat vor dem Stornodatum des Vertrages notwendig.